Die Wohngemeinschaft ist eine anerkannte teilstationäre Einrichtung für Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII und § 41 SGB VIII.
IBAN: DE14 6205 0000 0000 0695 22
SWIFT-BIC: HEISDE66XXX
Unser Angebot
Dort leben Sie in einem möblierten Zimmer auf Selbstversorgerbasis.
Die Wohngebühren werden bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) vom Jobcenter übernommen. Andernfalls sind die Gebühren von den Bewohner:innen selbst zu tragen.
Unsere Wohngemeinschaft verfügt über 3 Stockwerke mit 8 Wohnplätzen für Männer. Die Bewohner eines Stockwers nutzen Bad und WC gemeinsam.
Jedes Zimmer verfügt über einen Kühlschrank und eine Kochzeile. In der abgetrennten Frauen-WG können bis zu zwei Frauen aufgenommen werden, die sich Küche, Bad und WC teilen.
Im Untergeschoss befindet sich ein Gruppenraum mit einer Gemeinschaftsküche. Die Büroräume der Mitarbeiter:innen befinden sich ebenfalls im Haus.
Betreutes Wohnen - was heißt das?
Im Gegenzug erwarten wir von Ihnen aktive Mitarbeit bei Ihrer Problembewältigung. Die Grundlage für die gemeinsame Arbeit ist ein Hilfeplan, der verschiedene Lebensbereiche abdeckt:
- Schule - Ausbildung - Arbeit
- Wohnungssuche
- Umgang mit Geld / Schuldenregulierung
- Bearbeitung persönlicher Schwierigkeiten (z. B. Sucht; Gewalt; Straffälligkeit)
- Verselbstständigung und Eigenverantwortung
In kontinuierlichen Einzelgesprächen wird die persönliche Problematik reflektiert und das Erstellen einer Perspektive bzw. einer erweiterten Handlungskompetenz ermöglicht. Die Betreuungsinhalte richten sich nach der jeweiligen Bedarfslage der zu betreuenden Person. Das Ziel ist es, bei jeder einzelnen Person einen Lernprozess in Gang zu setzen, der es ihr ermöglicht die Problematik und die Ursachen der eigenen Lebenssituation zu erkennen. Zusätzlich soll die Befähigung, in einer Gemeinschaft zu leben, erreicht werden. Das bedeutet z. B. die Entwicklung von sozialen Kompetenzen, ICH-Stärkung, Aktivierung/Reaktivierung von positiven Kontakten aus dem sozialen Umfeld.
Wohnen in einer Gemeinschaft
In einer Gemeinschaft ist es wichtig Rücksicht aufeinander zu nehmen und alle Beteiligten zu respektieren.
Schwierigkeiten innerhalb der Gemeinschaft können bei dem wöchentlich stattfindenden Gruppengespräch thematisiert werden.
Die Gruppentermine sind Teil der Betreuung und dadurch für alle Bewohner:innen verpflichtend.
Ausschlusskriterien
- erwerbsunfähig sind (keine Reintegration in den Arbeitsmarkt möglich)
- eine Sexualstraftat begangen haben
- akuten Therapiebedarf haben - z. B. aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung
- keine Arbeitserlaubnis haben
- eine Duldung haben, die nicht für den Stadtkreis Heilbronn gilt
So können Sie sich bei uns bewerben
Bitte füllen Sie den Bogen so aus, dass wir verstehen welchen Unterstützungsbedarf Sie haben und welche Ziele Sie erreichen wollen.
Gerne laden wir Sie dann zu einem persönlichen Kennenlerngespräch ein, das Sie zu nichts verpflichtet.
Auch wenn Sie sich einfach mal über die Möglichkeiten informieren möchten, können Sie sich gerne bei uns melden.

